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Tribunus militaris oder militum (lateinisch) bezeichnet einen Offizier der römischen Armee und wird im Deutschen meist mit Militärtribun wiedergegeben, um eine Verwechslung mit den zivilen Volkstribunen zu vermeiden. In republikanischer Zeit hatte jede Legion sechs gewählte Militärtribunen, die mindestens fünf Jahre militärische Erfahrung und den Zensus eines Eques haben mussten. Eine Sonderform waren die Tribuni militum consulari potestate („Militärtribunen mit konsularischer Gewalt“). Sie wurden in der frühen römischen Republik zwischen 444 und 367 v. Chr. anstelle der Konsuln gewählt und waren damit die Oberbeamten der Republik in den jeweiligen Jahren. In der Kaiserzeit gab es zwei Rangstufen von Militärtribunen: Tribunus Laticlavius (Militärtribun mit „breitem Purpursaum“ an der Tunika). Hierbei handelt es sich um den formal zweithöchsten Offizier der kaiserzeitlichen Legion. Er war der Stellvertreter des Legatus, des Legionskommandanten, und der ranghöchste der sechs Militärtribunen. Der Tribunus Laticlavius war ein junger Aristokrat aus dem Senatorenstand (ordo senatorius). In der Regel begann er nach einem Militärdienst von etwa drei Jahren in einem Alter von etwa 25 Jahren seine zivile senatorische Karriere (cursus honorum). Tribunus Angusticlavius (Militärtribun mit „dünnem Purpursaum“ an der Tunika). Hierbei handelte es sich ebenfalls um junge Aristokraten, allerdings aus dem Ritterstand (ordo equester). Sie dienten ebenfalls nur für etwa drei Jahre als halbberufliche Offiziere mit Verwaltungsaufgaben. Pro Legion gab es fünf Tribuni Angusticlavii.
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