Nobilität

Als Nobilität (von lateinisch nobilitas = „Berühmtheit“) wird in der Forschung die Führungsschicht der mittleren und späten römischen Republik bezeichnet, die sich nach dem Abschluss der Ständekämpfe herausbildete.

Die Plebejer hatten nach langen Auseinandersetzungen, die vom 6. bis zum 3. Jahrhundert v. Chr., andauerten, mit der Lex Ogulnia (300 v. Chr., Zugang zum Priesteramt) und mit der Lex Hortensia (287 v. Chr.) die volle politische Gleichberechtigung in Rom erreicht. Patrizier und die plebejischen Familien, die in die höchsten Staatsämter gelangten, bildeten nun den patrizisch-plebejischen Beamtenadel (= Nobilität).

Üblicherweise werden als Nobilität die Angehörigen der Senatsaristokratie bezeichnet, die mindestens einen Konsul unter ihren Vorfahren hatten. Andere Definitionen gehen von einem beliebigen kurulischen Magistraten unter den Vorfahren aus.

In der späten Republik standen viele Mitglieder der Nobilität den Optimaten nahe. Diese stützen sich bei der Verwirklichung ihrer politischen Ziele auf den Senat. Sie standen damit im Gegensatz zu den Popularen, die ihre politischen Vorstellungen mit Hilfe des einfachen Volkes durchsetzen wollten.

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