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Das Amt des Magister Equitum war eines der wenigen außerordentlichen Staatsämter der römischen Republik. Der magister equitum wurde direkt vom Dictator als dessen Stellvertreter ernannt. Ursprünglich kommandierte er wohl direkt die Reiterei. Prinzipiell war dieses Amt jedem römischen Bürger zugänglich, auch ohne vorher ein Amt des Cursus honorum bekleidet zu haben. Eine Absetzung aus dem Amt war nicht möglich, nach dem Ende des Notstandes erlosch sein Amt automatisch zusammen mit dem des Dictators. In der frühen Spätantike wurde das Amt des Heermeisters oft geteilt - derjenige magister militum, der nur die Reiterei kommandierte, hieß ebenfalls magister equitum, ohne dass es einen Bezug zum republikanischen Amt gäbe.
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