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Die Leges Liciniae Sextiae (lateinisch "Gesetze des Licinius und Sextius") sind die von den Volkstribunen Gaius Licinius Stolo und Lucius Sextius Lateranus 367 v. Chr. beantragten Gesetze, von denen neben einem Ackergesetz das wichtigste entscheidende Bestimmungen für die Entwicklung der römischen Staatsverfassung enthielt: an der Spitze des Staates stehen zwei Konsuln, von denen einer Plebejer war, unter ihnen für die Rechtsprechung zuständig ein Praetor, dazu zwei aediles curules.
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