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Als Legatus wurde im antiken Rom sowohl ein Gesandter, der zu einem fremden Staat oder Herrscher geschickt wurde, als auch ein hochgestellter Helfer für einen Magistrat oder Feldherrn, der außerhalb Roms tätig war, bezeichnet. Legaten in diesem zweiten Sinne waren in republikanischer Zeit insbesondere auch als Unterfeldherrn tätig, wodurch sich die populäre, aber nicht korrekte (da Legaten keine Berufsoffiziere waren) Gleichsetzung mit dem modernen Dienstgrad eines Generals erklären lässt. In der Kaiserzeit gab es drei Typen von Legaten: Der legatus Augusti pro praetore verwaltete im Auftrag des jeweiligen Kaisers, der durch sein imperium proconsulare nomineller Statthalter war, eine römische Provinz, wozu auch das Kommando über die dort stationierten Truppen gehörte. Das Amt gehörte zum senatorischen Cursus honorum und wurde von ehemaligen Praetoren oder (in Provinzen mit mehreren Legionen) Consuln ausgeübt. Der legatus legionis befehligte eine Legion in den Provinzen, in denen mehrere stationiert waren (in Provinzen mit nur einer Legion tat dies der legatus Augusti pro praetore direkt). Der legatus proconsulis war ein Hilfsbeamter für den Statthalter (Proconsul) einer „senatorischen“ Provinz.
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