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Der Interrex (wörtlich: „Zwischenkönig“) war in der Römischen Republik ein vom Senat ernannter Patrizier, der für die Durchführung der Consulwahlen zuständig war, wenn dies die bisherigen Consuln nicht mehr selbst tun konnten (nach römischem Rechtsverständnis durften eigentlich nur Consuln die Wahl ihrer Nachfolger leiten). Dieser Fall trat in der Regel nur ein, wenn beide Consuln tot waren. Die Amtszeit des Interrex war auf jeweils fünf Tage begrenzt; danach übernahm ein anderer patrizischer Senator das Amt. Das Amt hatte ausschließlich diesen Zweck.
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