Comitia Centuriata

Die Römische Republik (res publica Romana) verteilte die Regierungsgewalt formal auf drei separate Versammlungen, die Comitia Centuriata, die Comitia Populi Tributa und das Concilium Plebis. Anders als in modernen Parlamenten wurde in diesen Körperschaften zum einen Legislative, Jurisdiktion und Wahlrecht kombiniert, zum anderen verfügten sie über die Möglichkeit, Gesetze auch rückwirkend (ex post facto) zu ändern. Der Römische Senat dagegen war eine beratende Kammer und besaß keine legislative oder richterliche Macht.

Die Comitia Centuriata umfassten Patrizier und Plebejer, die in fünf Klassen organisiert (Ritter und Senatoren bildeten die erste Klasse) und auf Abteilungen verteilt waren, die Centurien genannt wurden. Die Gliederung nach Centurien stammt ursprünglich aus dem Heerwesen, die Comitia Centuriata sind also gewissermaßen die Versammlung des römischen Volkes als Heeresversammlung. Entsprechend ihrem Vermögen und dem Beitrag, den sie auf Grund dessen im Heer leisten konnten, waren die Centurien in fünf Klassen für Fußsoldaten, daneben in Abteilungen für Reiter, Handwerker, Musiker sowie alle anderen eingeteilt. In klassischer Zeit sah die Einteilung in Zenturien und Klassen vermutlich wie folgt aus:

Reiter 18 Zenturien
Fußsoldaten 1. Klasse 80 Zenturien
2. Klasse 20 Zenturien
3. Klasse 20 Zenturien
4. Klasse 20 Zenturien
5. Klasse 30 Zenturien
unterhalb der Klassen Handwerker 2 Zenturien
Musiker 2 Zenturien
alle anderen nicht Wehrpflichtigen 1 Zenturie

Die Comitia Centuriata kamen jährlich zusammen, um die Konsuln des nächsten Jahres zu wählen, und in der Regel alle fünf Jahre, um die Censoren zu bestimmen. Darüber hinaus befasste man sich mit Fällen von Hochverrat (perduellio), obwohl diese Funktion außer Gebrauch kam, nachdem Lucius Appuleius Saturninus hier eine Änderung eingeführt hatte (maiestas).

Die Stimme eines Bürgers wurde nicht in den Comitia Centuriata direkt abgegeben, sondern innerhalb der Centurie und trug lediglich zum Stimmverhalten der Centurie bei. Bei der eigentlichen Abstimmung hatte jede Centurie 1 Stimme. Da nun die oberen Centurien für reiche Bürger weit weniger Mitglieder hatten als die unteren für ärmere Bürger, verfügten die Mitglieder dieser Centurien - also die Begüterten Ritter und Senatoren - über einen überproportionalen Einfluss auf das Wahlergebnis. Da die Comitia Centuriata ursprünglich eine militärische Versammlung war, musste sie sich außerhalb der Stadtgrenze Roms (Pomerium) auf dem Marsfeld (Campus Martius) treffen und waren außerordentlich schwerfällig einzuberufen und zu leiten. Üblicherweise wurden sie nur genutzt, um die Magistrate des nächsten Jahres zu wählen.

Während seines Konsulat 88 v. Chr. erließ Sulla eine Serie von Gesetzen (Leges Corneliae), die die politische Struktur der Republik radikal änderten. Sein drittes Gesetz verbot dem Concilium Plebis und den Comitia Populi Tributa, Gesetze zu beraten, die nicht durch Senatsbeschluss (senatus consultum) eingebracht worden waren. Sein viertes Gesetz strukturierte die Comitia Centuriata so um, dass die erste Klasse, die Senatoren und die mächtigsten Ritter, fast die Hälfte der Stimmen hatte. Sein fünftes Gesetz entkleidete beide Stammesversammlungen, Concilium Plebis und Comitia Populi Tributa, ihrer legislativen Funktionen, so dass die gesamte Gesetzgebung bei den Comitia Centuriata lag. Die Stammesversammlungen wurden dadurch beschränkt auf die Wahl bestimmter Magistrate und der Leitung von Verhandlungen – die aber nicht ohne Autorisierung durch ein senatus consultum aufgenommen werden durften.

Diese Reformen wurden durch die Populares unter Führung von Marius und Lucius Cornelius Cinna rückgängig gemacht, von Sulla während seiner Diktatur rei publicae constituendae ("zur Wiederherstellung des Staates") wieder eingeführt, und nach seinem Tod erneut ausgesetzt. Sie stellen eine der weitestgehenden Eingriffen in die Verfassung des römischen Staates sowohl in der Republik als auch im Prinzipat dar.


Literatur

  • Robert Bunse: Die Chancenverteilung zwischen Patriziern und Plebejern in den comitia consularia. In: Göttinger Forum für Altertumswissenschaft 8 (2005)

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