Amicitia

Amicitia (lateinisch Freundschaft) ist ein Begriff aus der römischen Geschichte. Amicitia war sowohl die Bezeichnung für eine Freundschaft im heute gebräuchlichen Sinne, aber auch für Freundschaften im philosophischen, sozialen und politischen Lebensbereich.

Der Begriff amicitia bildete sich in der römischen Gesellschaft unter dem Einfluss des griechischen Freundschaftsbegriffes (Philia). Marcus Tullius Cicero definierte die philosophische Sicht der amicitia und legte damit die gültige Definition für die folgenden Jahrhunderte vor. Für eine Freundschaft im persönlichen Sinne benutzte man die Bezeichnung familiaris. Amicitia wie auch amicus wurde zur Bezeichnung einer freundschaftlichen Beziehung zwischen gleichrangigen, hochgestellten Personen der Aristokratie benutzt. Vor allem in der späten römischen Republik waren diese, oft ererbten, politisch-freundschaftlichen Verbindungen wichtig, als sich die Freunde bei Prozessen, Wahlen und bei der Amtsführung während der labilen Zeiten unterstützten.

Ein weiteres freundschaftliches Verhältnis gab es zwischen dem Patron und seinen Klienten. Der Patron war der amicus der Klienten. Die Volkstribunen Gaius Sempronius Gracchus und Marcus Livius Drusus führten die Unterteilung der Freundschaften in soziale Klassen ein, die in der Folgezeit üblich werden sollte.

Die Versöhnung nach einem Freundschaftsbruch zwischen zwei Aristokraten war ein feierlicher und formalisierter Akt. Politische Freundschften mussten keine persönlichen sein. Cicero nannte beispielsweise Quintus Fufius Calenus amicus, obwohl er ihn persönlich hasste (Cicero, Briefe an Atticus, 15,4,1).

In der Kaiserzeit galten wohl alle hohen Funktionsträger als amici augusti, als Freunde des Kaisers. Ein kaiserlicher amicus hatte einen hohen sozialen und politischen Stand, der Verlust der kaiserlichen Freundschaft hingegen konnte tödlich sein. Der Freundeskreis beriet den Kaiser und sorgte im Allgemeinen auch für eine reibungslose Nachfolge des Princeps.

Eine wichtige Rolle spielte die amicitia auch in der der römischen Außenpolitik. Befreundete Herrscher wurden zum amicus populi Romani erklärt. Zunächst waren diese Freunde „Ebenbürtige“. Als das römische Reich erstarkte, wurde diese Verbindung mehr und mehr zu einem Klientelverhältnis. Nicht selten war die Versicherung der Freundschaft Roms gleichbedeutend mit der Sicherung der Herrschaft des Freundes von Rom (beispielsweise der Herrscher von Pergamon oder Armeniens). Der Klient war dabei zu bestimmten Leistungen, Rom jedoch zu nichts verpflichtet. Dennoch wurde ein Angriff gegen einen Freund Roms nicht selten als Angriff auf Rom verstanden und führte zu einer Gegenreaktion.


Literatur

  • Werner Dahlheim: Struktur und Entwicklung des römischen Völkerrechts. C.H.Beck, München 1968.
  • Andreas Zack, Studien zum "Römischen Völkerrecht" (Göttingen 2001)
  • Jörg Spielvogel: Amicitia und res publica. Ciceros Maxime während der innenpolitischen Auseinandersetzungen der Jahre 59–50 v. Chr. Steiner, Stuttgart 1993, ISBN 3-515-06175-4.
  • Koenraad Verboven: The economy of friends. Economic aspects of amicitia and patronage in the late republic. Latomus, Bruxelles 2002, ISBN 2-87031-210-5.

Weblinks

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